/ März 13, 2019/ Aspirantenleben

Du hast als Aspirant Anspruch auf insgesamt 25 Arbeitstage, also 5 Wochen Urlaub im Volldienst. Im Teilzeit-Dienst hast du Anspruch auf 12,5 Arbeitstage pro Jahr.

Zusätzlich hast du 3 Arbeitstage vor der Prüfung frei, damit du dich auf die Prüfung fokussieren kannst. Außerdem darfst du während der Arbeitszeit (davor natürlich die/den ArbeitgeberIn fragen) bei 2 Aspirantenprüfungen zuhören, um dich besser auf die Prüfung vorzubereiten. Wenn du öfter zuhören gehen willst, musst du das in deiner Freizeit machen.

Ab wann hast du Anspruch auf Urlaub?

In den ersten sechs Monaten hast du Anspruch im Verhältnis zur bereits zurückgelegten Dienstzeit (aliquot), also nach einem Monat (30 Tage) im Vollzeit-Dienst zwei Tage. Nach zwei Monaten vier Tage usw. Nach sechs Monaten hast du Anspruch auf alle Urlaubstage.

Wann nimmst du dir am besten Urlaub?

Du kannst dir dann Urlaub nehmen, wann du willst bzw. der/die ArbeitgeberIn es zulässt.

Für mich war es optimal, 3 Wochen meines Urlaubs fürs Lernen zu investieren. Dabei habe ich die letzte Woche vor der Prüfung ganz frei genommen und den Rest so eingeteilt, dass ich davor nur etwa die halbe Woche gearbeitet habe. Die anderen 2 Wochen habe ich etwa ein halbes Jahr vor der Prüfung genommen, um Urlaub in einem anderen Land zu machen und mit neuer Kraft und Energie für die Prüfung zu lernen.

Nicht vergessen: Unbedingt früh genug mit der/dem ArbeitgeberIn über den Urlaub reden! 😉

Genauere Informationen findet man im Aspiranten-Handbuch im Teil Recht/Arbeitsrecht.

 

Quelle: Apothekerverlag, Aspiranten-Handbuch
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