Oft ist das Aspirantenjahr der Einstieg ins Berufsleben und damit auch der erste Anlass sich mit dem Thema Steuern und Arbeitnehmerveranlagung zu beschäftigen. Deshalb von Anfang an: Wie meldest du dich an, was kannst du bei der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich absetzen? Wann bekommst du das Geld?
Du kannst dir verhältnismäßig viel vom Finanzamt nach Ende des Aspirantenjahres zurückholen, am Besten sammelst du schon währenddessen die Rechnungen dafür!
Sammle alle Rechnungen für Ausgaben im Zusammenhang mit deiner Arbeit oder Ausbildung, damit du am Ende des Jahres nicht danach suchen musst oder Ausgaben vergisst.
Erstanmeldung
Um einen Arbeitnehmerveranlagung (umgangssprachlich Steuerausgleich) zu machen, erstellst du einen Account bei FinanzOnline. Dazu füllst du die Online-Erstanmeldung aus und bekommst einige Tage später deine persönlichen Zugangsdaten per Post. (Es gibt auch andere Möglichkeiten, dich anzumelden, weitere Informationen zur Anmeldung findest du hier.)
Nachdem du deine Zugangsdaten per Post erhalten hast, kannst du dich hier online anmelden.
Schritte zur Beantragung der Arbeitnehmerveranlagung
Auf der Hauptseite von FinanzOnline gibt es einen Punkt mit Arbeitnehmerveranlagung. Du kannst bis zu fünf Jahre rückwirkend deine Arbeitnehmerveranlagung beantragen.
- Dazu das gewünschte Jahr eingeben und die persönlichen Daten überprüfen.
- Allgemeine Daten:
Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen:
Hier ist die Anzahl der Stellen einzutragen, von denen du in diesem Jahr Geld erhalten hast. Nicht die Oma, nicht die Eltern nicht die Studienbeihilfestelle oder das AMS, sondern Arbeitgeber, und ev. die Pharmazeutischen Gehaltskasse, wenn du die Stellenlosenunterstützung erhalten hast.
- Wenn du nach dem Aspirantenjahr im selben Jahr direkt in eine andere Apotheke gewechselt hast, kannst du 2 eintragen.
- Falls du dazwischen kurzzeitig arbeitslos warst und du Stellenlosenunterstützung der Pharmazeutischen Gehaltskasse bezogen hast, trägst du hier 3 ein.
3. Sonderausgaben
Hier kannst du zum Beispiel Zusatz-Versicherungen, Kirchenbeitrag und Spenden angeben.
4. Werbungskosten, Pendlerpauschale
Pendlerpauschale jährlich / Pendlereuro jährlich:
Pendlerpauschale wird im Normalfall gleich bei der monatlichen Gehaltsauszahlung berücksichtigt, was auf deinem Lohnzettel ersichtlich ist, oder du im Nachhinein über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht.
Mit dem Pendlerrechner kannst du den Betrag errechnen. Falls du z.B. mit April dein Aspirantenjahr beginnst, dann den monatlichen Betrag mit 9 multiplizieren und diesen Betrag eintragen.
Genaue Bezeichnung der beruflichen Tätigkeit: Aspirant; falls du schon fertig bist Pharmazeut – das ist für das Finanzamt ausreichend.
Arbeitsmittel:
- z.B. Labormantel den du dir selber kaufst (aber meistens zahlt die Apotheke einen Mantel/Jahr)
- z.B. Laptop: die Anschaffung kann man einmalig angeben, dazu 60% des Kaufbetrags eintragen, da das Finanzamt von einer 40%igen Privatbenutzung ausgeht.
Fachliteratur: diverse Bücher und Unterlagen, die gekauft wurden (Rechnungen aufbewahren!) – ÖAZ ist im Aspirantenjahr gratis, daher nicht anzuführen, aber in deinen folgenden Berufsjahren schon.
Reisekosten: falls für Fortbildung Reisekosten angefallen sind, diese hier eintragen (Tickets für Bus, Bahn,…)
Fortbildungskosten: hier kannst du deine kostenpflichtigen Fortbildungen eintragen
Kosten für Familienheimfahrten: falls du das Aspirantenjahr nicht an deinem Wohnort (Hauptwohnsitz) absolvierst und Kosten für Heimfahrten anfallen, diese hier eintragen.
Kosten für doppelte Haushaltsführung: dazu musst du in beiden Mietverträgen stehen.
5. Lohnzettel
Hier kannst du überprüfen, ob alle Lohnzettel aufgelistet sind, sie sind ab Ende Februar verfügbar.
Anschließend kannst du deine eingegebenen Daten im Datenkorb nochmal überprüfen und eine Vorberechnung machen, um den ungefähren Betrag, den du vom Finanzamt zurückerstattet bekommst, angezeigt zu bekommen. Danach kannst du deine Arbeitnehmerveranlagung abschicken. Du bekommst eine Nachricht in deine DataBox, wenn du etwas nachreichen musst oder den Betrag, den du überwiesen bekommst.
Wann bekommst du dein Geld zurück?
Das ist leider sehr unterschiedlich – manchmal innerhalb von zwei Wochen und manchmal erst nach vielen Monaten.