/ September 20, 2019/ Apothekenwissen, Finanzielles

Die Stellenlosenunterstützung ist eine freiwillige finanzielle Leistung der Pharmazeutischen Gehaltskasse. Als stellensuchende Apothekerin oder Apotheker kannst du im Regelfall diese Unterstützung zusätzlich zum staatlichen Arbeitslosengeld bekommen.  Sie beträgt bis zu 400€ im Monat. 

Die Unterstützung kann nach dem Aspirantenjahr beantragt werden.

Welche Pflichten sind damit verbunden?

Du musst dich für die von der Pharmazeutischen Gehaltskasse vorgeschlagenen Stellen bewerben und dieser ein Feedback dazu geben.

Wie und wann kannst du sie beantragen?

Genauere Informationen über die Stellenlosenunterstützung findest du auf den Seiten der Pharmazeutischen Gehaltskasse.

Mehr Info: Pharmazeutischen Gehaltskasse
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