/ April 9, 2023/ Apothekenwissen, Internationales

Du hast eine Ausbildung als ApothekerIn außerhalb Österreichs absolviert und möchtest deinen erlernten Beruf in Österreich ausüben? Hier erfährst du, wo du deine Ausbildung anerkennen lassen kannst, was du dafür brauchst und wie lange es dauert.

Bei der Anerkennung deiner Ausbildung wird unterschieden, wo du diese absolviert hast: in der EU, in einem Land des EWR-Abkommens und der Schweiz oder in einem anderen Land. In diesem Beitrag gehen wir auf letztere nicht ein, dazu folgt ein eigener Artikel.

Ausbildung in der EU, im EWR oder der Schweiz

Es gibt zwei Wege zu deinem Job in der Apotheke: Du kannst entweder einen Antrag bei der Österreichischen Apothekerkammer stellen oder online deinen Europäischen Berufsausweis beantragen, den du der Österreichischen Apothekerkammer zukommen lässt.

Beantragung bei der Österreichischen Apothekerkammer

Fülle das Antragsformular aus und sende folgende Unterlagen auf Deutsch (wenn keine deutschen Unterlagen, dann ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung notwendig!) per Post (Spitalgasse 31, 1090 Wien), Fax (+43 1 4088440) oder per E-Mail (recht@apothekerkammer.at) an die Österreichische Apothekerkammer, damit deine Ausbildung anerkannt werden kann:

  • Geburtsurkunde
  • Bei Namensänderung Heiratsurkunde
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • Ausbildungsnachweis
  • Nachweis über die Berufsberechtigung im Herkunftsland
  • gegebenenfalls Nachweis über die Kenntnis der deutschen Sprache, wenn deine Muttersprache nicht deutsch ist
  • gegebenenfalls eine amtliche Konformitätsbescheinigung des Ausbildungsnachweises
  • gegebenenfalls eine Bestätigung, dass du in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre im Volldienst gearbeitet hast

Gleichzeitig mit Beantragung der Anerkennung deines Ausbildungsnachweises ist eine allgemeine Berufsberechtigung erforderlich. Dafür benötigst du folgende Unterlagen:

  • Strafregisterbescheinigung deines Herkunftslandes (polizeilich oder gerichtlich, darf nicht älter als drei Monate sein)
  • Amtliche Bestätigung, dass du kein disziplinäres Vergehen zu verantworten hast (von der zuständigen Behörde deines Herkunftslandes (Apothekerkammer/ Universität/ Gesundheitsministerium/ regionale Gesundheitsbehörde))

Wenn deine Ausbildung der Richtlinie 2005/36/EG entspricht, wird sie nach §3c des Apothekengesetzes in Österreich innerhalb von drei Monaten anerkannt. Im Zweifel musst du eine Konformitätsbescheinigung nachreichen, die dir deine zuständige Behörde (Apothekerkammer/Universität/Gesundheitsministerium/regionale Gesundheitsbehörde) aus deinem Herkunftsland ausstellen muss.

Wenn deine Ausbildung der oben genannten Richtlinie nicht entspricht, benötigst du eine Bestätigung von deiner zuständigen Behörde, dass du während der letzten fünf Jahre vor Ausstellung der Bescheinigung mindestens drei Jahre ununterbrochen tatsächlich und rechtmäßig im Volldienst als ApothekerIn in deinem Land tätig warst. In diesem Fall könnte der Anerkennungsprozess bis zu vier Monate dauern.

Entspricht deine Ausbildung nicht der oben genannten Richtlinie und du kannst nicht ausreichend Arbeitserfahrung als ApothekerIn vorweisen, musst du deinen Studienabschluss in einer österreichischen Universität nostrifizieren lassen und anschließend das Aspirantenjahr sowie die Aspirantenprüfung absolvieren oder nur eine einjährige praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung in einer öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke machen, je nachdem wie die Österreichische Apothekerkammer entscheidet.

Alle Informationen dazu findest du hier.

Weiterführende rechtliche Informationen findest du hier.

Deutschkenntnisse

Um in Österreich als ApothekerIn zu arbeiten, musst du Deutsch können. Deine Deutschkenntnisse müssen mindestens auf Stufe C1 sein. Die Österreichische Apothekerkammer bietet eine Deutsch-Sprachprüfung an, ob diese notwendig ist, kannst du hier nachlesen. Das Formular für die Anmeldung zur Prüfung findest du hier, wobei du dich mindestens fünf Wochen vorher anmelden musst.

Das Prüfungs-Zertifikat musst du deiner Beantragung beilegen.

Der europäische Berufsausweis

Der europäische Berufsausweis bestätigt die Anerkennung von Berufsqualifikationen innerhalb der EU. Der Vorteil dabei ist, dass das Verfahren einfacher, schneller und transparenter ist und du bei künftigen Anträgen deine Unterlagen nicht noch einmal hochladen musst. Außerdem helfen dir die Behörden deines Herkunftslandes bei deinem Antrag. Eine Anleitung dazu findest hier.

Mit dem europäischen Berufsausweis kannst du dich dann bei der Österreichischen Apothekerkammer melden. Informationen der Österreichischen Apothekerkammer über den europäischen Berufsausweis findest du hier.

Quelle: Österreichische Apothekerkammer, RIS, europa.eu

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