Abhängig von der Entfernung und der Zumutbarkeit der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmittel können alle AspirantInnen und PharmazeutInnen ab 2 km Arbeitsweg eine Pendlerpauschale beantragen. Falls du vergessen hast, diese zu beantragen, obwohl du anspruchsberechtigt bist, kannst du sie auch im Nachhinein über deine Arbeitnehmerveranlagung bekommen. Wie das funktioniert, zeigen wir dir hier.
Die Pendlerpauschale kann jede/r beantragen, der oder die in einem Arbeitsverhältnis steht und regelmäßig zwischen Wohnung und Arbeit pendelt – unabhängig davon, ob in Vollzeit oder nur einige Zehntel.
Die Pendlerpauschale ist abhängig von
- der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
- der Zumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- der Anzahl der monatlichen Fahrten
- einer Stellung eines Fahrzeuges.
Man unterscheidet zwischen kleiner und großer Pendlerpauschale. Die kleine Pendlerpauschale steht dir bei größtenteils zumutbarer Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zu. Wenn die Nutzung überwiegend unzumutbar ist, dann hast du Anspruch auf die große Pendlerpauschale. Welche Kriterien dafür ausschlaggebend sind kannst du hier nachlesen.
So findest du heraus, ob dir die Pendlerpauschale zusteht
Mit dem Pendlerrechner kannst du einfach prüfen, ob und in welcher Höhe dir eine Pendlerpauschale zusteht. Zum Pendlerrechner geht es hier.
Beantragung zu Beginn des Aspirantenjahres
Wenn du dein Aspirantenjahr beginnst und Anspruch auf die Pendlerpauschale hast, kannst du diese mit dem Formular L34 EDV beantragen. Nach dem Ausfüllen wirst du automatisch zum Pendlerrechner weitergeleitet. Drucke das Formular anschließend aus und gib es deinem Arbeitgeber, welcher es für dich einreicht. Die Pendlerpauschale und der sogenannte Pendlereuro werden dann monatlich automatisch über deine Gehaltsabrechnung steuerlich berücksichtigt.
Genauere Informationen zum Pendlereuro erklärt die Arbeiterkammer in diesem Beitrag sehr verständlich.
Nachträgliche Beantragung über die Arbeitnehmerveranlagung
Alternativ kannst du die Pendlerpauschale auch im Zuge deiner Arbeitnehmerveranlagung im Folgejahr über FinanzOnline geltend machen. Das entsprechende Formular findest du hier. Wichtig: Du musst bei jedem Steuerausgleich selbst daran denken – eine automatische Berücksichtigung erfolgt nicht. Die Beantragung ist bis zu fünf Jahre rückwirkend möglich. Tipps für deine Arbeitnehmerveranlagung findest du hier.
Höhe der Pendlerpauschale
Derzeit liegt die Pendlerpauschale zwischen 31 und 306 Euro pro Monat, abhängig von den genannten Faktoren. Ab dem Jahr 2026 ist von der Regierung eine Erhöhung geplant.
Weitere Informationen dazu findest du direkt beim Bundesministerium für Finanzen.
Anmerkung: Wir verwenden in diesem Beitrag bewusst die moderne weibliche Form von „Pendlerpauschale“. Wikipedia: „Demgegenüber ist im alltäglichen Sprachgebrauch in Österreich auch die weibliche Form „die Pendlerpauschale“ gebräuchlich. Der Duden sieht die Neutrum-Form „das Pauschale“ als veraltet an, in der aktuellen Ausgabe zur Rechtschreibung wird bei „Pauschale“ nur der feminine Artikel angeführt.“
Stand: Juni 2025



